Automat aufstellen: Gewerbeanmeldung, Standortvertrag, Kennzeichnungspflicht
Schritt für Schritt vom Plan bis zur Inbetriebnahme: Gewerbe, Standort, Pflichtangaben.
Wer in Deutschland einen Automaten betreiben möchte, muss einige rechtliche Grundlagen beachten. Dieser Überblick führt durch die wichtigsten Schritte.
1. Gewerbeanmeldung
Automatenbetrieb ist ein Gewerbe und muss beim Gewerbeamt der Gemeinde angemeldet werden. Das kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro und ist meist in wenigen Minuten erledigt. Selbstständige Landwirte mit eigenen Produkten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht befreit sein – Rücksprache mit dem Amt empfohlen.
2. Standortvertrag
Steht der Automat auf fremdem Grund, braucht es einen Standortvertrag. Typische Punkte: Mietdauer, Kündigungsfrist, Stromanschluss (wer zahlt), Zugangsmöglichkeiten für Befüllung und Wartung, Haftung bei Vandalismus. Beachte: Schriftlich, mit klarer Laufzeit und Verlängerungsklausel.
3. Kennzeichnungspflicht
Am Automaten müssen folgende Angaben sichtbar angebracht sein:
4. Lebensmittelrecht bei Foodautomaten
Wer verderbliche Waren verkauft, unterliegt der Lebensmittelhygieneverordnung und benötigt eine betriebliche Zulassung beim zuständigen Veterinäramt. HACCP-Konzept, Reinigungsnachweis und Temperaturprotokolle sind Pflicht.
5. Steuer
Automatenerlöse sind umsatzsteuerpflichtig (regulär 19 %, auf Grundnahrungsmittel 7 %). Einnahmen müssen in der Gewinnermittlung erfasst werden. Bei kassenlosem Karteneinzug empfehlen sich Systeme mit automatischem Buchhaltungsexport.
Weitere Infos findest du in unserem Artikel über Kosten eines Automaten.
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